Anmerkungen zur Stellungsnahme des Instituts

Am 12. Juli 2016 veröffentlichte das Institut für Soziologie der Friedrich-Schiller-Universität Jena eine Stellungnahme zu dem seit Juni 2016 stattfindenden Arbeitskampf am CATI-Labor. Trotz der impliziten Anerkennung der Legitimität des Arbeitskampfes und der Zusage, die Werkvertragspraxis zu beenden, möchten wir, die organisierten Interviewer*innen, kurz folgende Punkte klar stellen:

    

1. Das CATI-Labor wurde mit seinen vertraglichen Grundlagen nicht über 12 Jahre „ohne jeden Konflikt“ betrieben. Seitens der organisierten Interviewer*innen und ehemaligen Interviewer*innen im CATI-Labor wurde in mehreren Gesprächen mit den Verantwortlichen des Instituts darauf hingewiesen, dass sich die Arbeitenden im CATI-Labor über Jahre hinweg mehrfach individuell kritisch zu verschiedensten Aspekten des Arbeitsprozesses gegenüber Institutsmitarbeiter*innen geäußert haben, die Kritik aber auf keine Resonanz stoß. Dies war eine der Gründe, warum wir uns an die FAU gewandt haben, welche uns auch in arbeitsrechtlichen Fragen beriet und Handlungsspielräume aufzeigte.

Zudem bedeutet das Nicht-Wahrnehmen von Kritik nicht, dass die gelebte Praxis legal oder seitens der Arbeitenden gewünscht ist.

2. Wir begrüßen den Willen des Instituts, von der Werkvertragsvergabe beim CATI-Labor abzurücken und damit unsere Hauptforderung des Arbeitskampfes umzusetzen. Die Begründung zur Hinwendung zur Werksvertragspraxis aufgrund von zweistelligen Arbeitslosenzahlen hingegen halten wir für äußerst perfide: „Werkverträge mögen in einem Umfeld mit zweistelligen Arbeitslosenzahlen einen halbwegs tragfähigen Kompromiss zwischen studentischen Jobs und wirtschaftlichen Erfordernissengewesen sein (…)“: Werkverträge als arbeitsmarktpolitisch sinnvolles Mittel? Das sieht noch nicht mal der Gesetzgeber so. Werkverträge waren und sind Verträge für spezielle Formen der Dienstleistung und NIEMALS dazu gedacht oder konzipiert, als Sonderrecht zur Umgehung oder bereichsweisen Aushöhlung von Arbeits- und Sozialgesetzen zu dienen. 

3. Das Institut schreibt, dass „kein Tarifvertrag für Studierende existiert“. Der geltende Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezieht sich allerdings nicht auf den Status „Studierende“, sondern schließt in § 1 Abs. 3 c „studentische Hilfskräfte“ aus. Um als eine solche zu gelten, muss das wesentliche Merkmal der Tätigkeit die Erbringung von wissenschaftlichen Dienstleistungen sein (siehe BAG Urteil vom 08. Juni 2005 – 4 AZR 396/04). Sprich, es muss inhaltliche wissenschaftliche Arbeit erbracht werden.

4. Wir begrüßen das Vorhaben, die Vertrags- und Arbeitsbedingungen im CATI-Labor zu verbessen. Um jedoch eine wirkliche Verbesserung der Arbeitssituationen prekär Beschäftigter an Universitäten zu erwirken, bedarf es einer Veränderung auf höherer Ebene. So sehen wir unter den bestehenden Rahmenbedingungen der Unterfinanzierung der Hochschulen nicht ausreichend Gestaltungsspielraum gegeben und halten daher konkrete Konflikte zielführender als Mitverwaltung der Arbeitsverhältnisse.

Zusätzlich möchten wir folgenden Punkt anmerken: In einigen Gesprächen mit Verantwortlichen des Instituts wurde darauf hingewiesen, dass bei einer Schließungdes CATI-Labors die organisierten Interviewer*innen und die FAU die Schuld an der Entlassung von Mitarbeiter*innen des CATI-Labors zu tragen hätten. Verantwortlich für die Folgen eines durch eine „rechtliche Grauzone“ strukturierten Arbeitsplatzes sind diejenigen, die diese Praxis seit Jahren aufrecht erhalten und in keinem Falle jene, die diese Missstände angehen.

5. Die Stellungnahme bezeichnet einen „Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte“ als „geeignete Maßnahme“. Dieser Tarifvertrag wird allerdings nicht von heiteren Himmel fallen, sondern muss durch Organisierung in studentischen Beschäftigungsverhältenissen erkämpft werden. Den Konflikt um das CATI-Labor sehen wir als einen Anfang solch einer Organisierung und soll als Inspiration für weitere Kämpfe dienen. Nicht nur hin zu einen Tarifvertrag, sondern auch darüber hinaus.

Unter Berücksichtigung dieser Punkte sind wir darüber erfreut, dass das Institut die zentralen Forderungen unseres Arbeitskampfes in ihr Statement – und hoffentlich zukünftiges Handeln – aufgenommen hat.

Die organisierten Interviewer*innen im CATI-Labor