Bericht der FAU Erfurt/Jena zur Kundgebung vom 24. Juni und der Institutskonferenz vom 22. Juni

Studentische Beschäftigte des CATI-Labor, einige FAU Aktivist*innen und mehrere Sympathisierenden fanden sich gestern um 18 Uhr spotan zusammen, um dem Arbeitskampf am – von dem Institut für Soziologie betriebenen – CATI-Labor den Besucher*innen des universitären Sommerfest bekannt zu machen. Auch wenn die Provinz-High-Society zumeist mit Ignoranz ála „sucht euch doch einen anderen Job, wenn es euch nicht passt“ glänzte oder gar die Annahme des Flyer gleich ganz verweigerten – wie beispielsweise der sozialdemokratische Bürgermeister der Stadt Albrecht Schröter –, stieß der Flyer vereinzelt auf Interesse.
Mit der Aktion und der Verteilung von rund rund 150 Flyer im Vorfeld der Rede des Kanzlers der Friedrich-Schiller-Universität Klaus Bartholmé auf dem Sommerfest haben wir das Thema auch über das soziologische Institut hinaus öffentlich gesetzt.

Darüber hinaus gab es in der vergangenen Woche weitere Entwicklungen. Nach dem Streuen der Flyer am Institut und den Aufhängen von Plakaten hat das Thema Arbeitskonflikt die in der vergangenen Woche stattgefundene Institutskonferenz der Soziologie dominiert. Dort wurde u.a. ein von den Verantwotlichen beauftragtes Gutachten der Rechtsabteilung der Universität verlesen, welches unsere Auffassung teilt, dass die Arbeitsbedingungen im CATI-Labor wesentlich denen eines Arbeitsverhältnis entsprechen und nicht der Selbstständigkeit eines Werkvertrages. Als Ausweg empfiehlt die Abteilung die Beschäftigung der Interviewer*innen als studentische Hilfskräfte (SHK), womit widerum eine tarifliche Bezahlung unterlaufen wird. Denn SHKs sind explizit vom Tarifvertrag der Länder ausgeschlossen sind (§1 Abs. 3). Dabei gilt als SHK allerdings nur, wenn mindestens 50% der Tätigkeit als wissenschaftlich einzuordnen sind. Dies trifft wahrlich nicht auf die Callcenter-Tätigkeit im CATI-Labor zu, womit der nächste Konflikt vorprogrammiert ist.

Trotzdem wäre die Umstellung von Scheinselbstständigkeit durch Werkverträge auf SHK Stellen, wo Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc. gewährt schon als Erfolg zu verbuchen. Wir halten aber weiterhin an unserer Forderung der tariflichen Bezahlung, auch für schon bestehende Arbeitsverhältnisse fest und bereiten weitere gewerkschaftliche Maßnahmen vor

Quelle: https://www.fau.org/ortsgruppen/erfurt-jena/art_160625-173959